Illegale Müllablagerungen

Illegale Müllablagerungen

Illegale Müllablagerungen bei Glas- und Metallcontainern sind strengstens verboten!

Gewerblicher Abfall wie privater Haushaltsmüll muss  gemäß der Müllabfuhrordnung getrennt und entsorgt werden. 
Die Gemeinde Langkampfen bietet im modernen WSZ die Möglichkeit dienstags und freitags die Abfälle sachgemäß zu entsorgen.

Aberlagerungen wie in Oberlangkampfen (siehe Bild) werden künftig zur Anzeige gebracht. 

Die Gemeindeverwaltung

22.05.2024